ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS
Soll Ihnen die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt, eines Geschwindigkeitsverstoßes, eines nicht durchgeführten Aufbauseminars oder anderer Verstöße entzogen werden oder droht ein solcher Entzug aufgrund vorhandener Punkte im Flensburger Fahreignungsregister?
Geht es Ihnen um die Wiedererteilung des Führerscheins?
In allen fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht beratend und vertretend zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihre Fahrerlaubnis und Ihre Mobilität zu erhalten.
Ob es zu einem Führerscheinentzug oder einer Führerscheinsperre kommt, hängt nämlich entscheidend vom Einzelfall ab und kann mit fachanwaltlicher Hilfe vielfach vermieden werden.
Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung. Ich setze mich engagiert für Ihre Belange ein.
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Torsten Günther
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht