VERKEHRSSTRAF-UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
Bei Verkehrsdelikten und Ordnungswidrigkeiten steht viel auf dem Spiel- von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht biete ich Ihnen bundesweit eine kompetente Beratung und engagierte Vertretung, um Ihre Rechte zu wahren und negative Konsequenzen zu vermeiden. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Verkehrsstrafrecht
Wird gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts ermittelt? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich.
Ich berate und vertrete Sie bei den folgenden Vorwürfen:
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des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
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der Trunkenheit oder bei BtMG-Verstößen im Straßenverkehr
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des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder der Gefährdung des Straßenverkehrs
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des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz
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des Kennzeichenmissbrauchs
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der Nötigung oder Beleidigung
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der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung
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der unterlassenen Hilfeleistung
Gerade in diesen Fällen ist die frühzeitige Konsultation eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend.
Ich bewerte die Rechtslage und entwerfe die passende Verteidigungsstrategie, um die mit dem Verfahren verbundenen Risiken zu minimieren.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben als Betroffener einen Anhörungsbogen oder gar bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, in welchem Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird?
Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so beträgt die Frist, hiergegen Einspruch einzulegen, zwei Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheides.
Kontaktieren Sie meine Kanzlei daher so frühzeitig wie möglich. Dies sollte bereits dann erfolgen, wenn Sie ein Anhörungsbogen als Betroffener oder einen Zeugenfragebogen der Bußgeldstelle erhalten haben.
Dies betrifft insbesondere folgende Fälle:
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Geschwindigkeitsüberschreitungen
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Rotlichtverstöße
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Abstandsverstöße
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Handyverstöße
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Alkoholverstöße
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Lenkzeitenverstöße
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Verkehrsunfälle
Ich prüfe Ihren Fall sowohl hinsichtlich der typischen Fehlerquellen in Bußgeldverfahren, etwa bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen als auch hinsichtlich möglicher formaler Fehler des Bußgeldbescheides.
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Torsten Günther
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht