
VERKEHRSHAFTUNGSRECHT
Ein Verkehrsunfall passiert unerwartet und bringt oft schwerwiegende rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich über eine langjährige Erfahrung und Expertise im Umgang mit Verkehrsunfällen und biete Ihnen eine professionelle und individuelle Beratung, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
Ich vertrete Sie umfassend, kläre zügig die Haftungsfrage und übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer gesamten Schadenersatzansprüche, was die Einforderung von Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Sachverständigenkosten sowie Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Erwerbsschäden umfasst.
Dabei orientiere ich mich stets an dem für Sie optimalen Ergebnis und kümmere mich um eine schnelle Regulierung Ihres Schadenfalles.
Ich führe die Kommunikation mit allen Beteiligten. Diese sind u.a. die Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherungen, ggf. auch die das Fahrzeug finanzierende Bank bzw. die Leasinggeberin sowie die unfallaufnehmenden Polizeidienst- und Bußgeldstellen.
Darüber hinaus kann Ihnen meine Kanzlei auch den Kontakt zum Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines Schaden- oder Wertgutachtens vermitteln.
Im Bedarfsfall führe ich für Sie den Zivilprozess gegen die Haftpflichtversicherung und den Unfallverursacher. Die gerichtliche Vertretung übernehme ich dabei bundesweit.
Zögern Sie nicht, mich im Falle eines Verkehrsunfalls zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne weiter und finde mit Ihnen gemeinsam den richtigen Weg.
Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.
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Torsten Günther
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht