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Die Antworten auf die im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertragsrecht auftretenden, vielseitigen Fragestellungen verlangen jeweils eine Prüfung des Einzelfalls. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bilde ich mich stetig weiter, kenne die aktuelle Rechtslage und die hierzu aktuell bestehende, höchstrichterliche Rechtsprechung genau und kann Ihnen somit dabei helfen, Ihre Rechte schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Im Vertragsrecht unterstütze ich Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragestellungen bezüglich des Erwerbs oder der Veräußerung eines Fahrzeuges.

Wenn Ihr erworbenes Fahrzeug, ob Neu- oder Gebrauchtwagen, einen Mangel aufweisen sollte, berate ich Sie und kläre Sie über Ihre Ansprüche auf. Ich zeige dem Verkäufer den Mangel an und fordere ihn ggf. unter Fristsetzung zur Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung auf. Wenn notwendig, führe ich für Sie die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch.

Ebenfalls bin ich Ihnen in Fällen einer mangelhaft durchgeführten Reparatur Ihres Fahrzeuges sowie bei Problemen in Bezug auf die Themen Kfz-Leasing und Kfz-Finanzierung behilflich.

 

Gern können Sie meine Kanzlei zu diesen Fragestellungen kontaktieren!

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VERKEHRSVERTRAGSRECHT

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